Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie gegenüber dem Unfallgegner und Schadenverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung einen Schadenersatzanspruch. Ein neutraler und unabhängiger Kfz-Gutachter hilft Ihnen diesen Anspruch geltend zu machen.
IHRE RECHTE ALS GESCHÄDIGTER
Sie haben das Recht auf Ihren eigenen von der Gegenseite unabhängigen Kfz-Sachverständigen. Die Kosten für das Gutachten muss die Versicherung des Unfallverursachers übernehmen. Ein Rechtsanwalt kann bei der Schadenabwicklung behilflich sein, gerne sprechen wir eine Empfehlung aus. Die Anwaltskosten werden auch hier von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen. Nach § 249 Abs. 1 des BGB ist ein Geschädigter so zu stellen, als ob der Unfall nicht eingetreten wäre. Sie müssen nicht in Vorleistung treten. Wir rechnen mittels einer Abtretungserklärung direkt mit der Versicherung des Unfallverursachers ab.
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